Die Stadt hat eine neue Verordnung erlassen, die weitere Lockerungen ermöglich.
Hier die Änderungen im zum Nachlesen
- Grundsätzlich gilt: Zutritt zum Vereins- und Sportgelände des SC Spremberg nur unter Erfüllung der 3G-Regel
(Allen Personen ab 18 Jahren, welche die 3G-Regel NICHT erfüllen, (Eltern, Funktionäre, eingeschlossen, ist der Zutritt zur Sportanlage untersagt!)
Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, muss dies mit einer schriftlichen ärztlichen Bescheinigung und einem höchstens 48 Stunden alten, negativen PCR-Test (Labortest) nachweisen können.
- Umkleideräume und Duschen dürfen genutzt werden. Sofern die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist, ist eine medizinische Maske zu tragen.
- Ab dem 27.12.2021 gilt für alle ü14-Jährigen eine maximale Teilnehmeranzahl für Hallentrainingseinheiten von 10 Personen
Anbei das neue Corona-Konzept: