LETZTES PUNKTSPIELWOCHENENDE VOR DEM LOCKDOWN
Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
sicherlich habt ihr die aktuellen Nachrichten verfolgt. Am 02.11.2020 tritt der zweite Corona-bedingte Lockdown in Kraft. Freizeitsport innerhalb geschlossener Räume ist demnach ab Inkrafttreten verboten. Der Spielbetrieb wird einschließlich des 01.11.2020 seitens des BKV aufrechterhalten. Damit bleibt die gemeinsame Entscheidung des Präsidiums und des Sportausschusses vom 19.10.2020 zur Ergänzung der Ausschreibungen in allen Spielklassen erhalten (Newsletter-Mail vom 22.10.2020).
Florian Pinkawa
Marketingbeauftragter
ERGÄNZUNGEN ZU DEN AUSSCHREIBUNGEN ALLER SPIELKLASSEN
Liebe Mitglieder des BKV,
auf Grund der aktuellen Corona-Lage und der Ereignisse am letzten Sportwochenende traf sich am 19. Oktober 2020 das Präsidium mit dem Sportausschuss zu einer außerordentlichen Sitzung. Im Rahmen dieser Sitzung wurde Folgendes einstimmig beschlossen:
- Der Spielbetrieb wird vorerst so lange fortgeführt, bis dieser durch konkrete gesetzgeberische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Demnach sind auch Corona-bedingte Quarantänemaßnahmen einzelner Spieler oder Ansteckungsängste grundsätzlich kein rechtfertigender Grund für eigenmächtige Spielverlegungen oder Absagen seitens der Vereine. Zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes und um den Auswirkungen der Pandemie entgegenzuwirken, wurde kurzfristig für die laufende Spielzeit eine Erweiterung der zulässigen Anzahl von Einsätzen in höherklassigen Mannschaften (sog. Aushilfen) eingeführt.
Bei besonderen Härtefällen ist ausschließlich der folgende Personenkreis berechtigt, von den vorstehend näher bezeichneten Grundsätzen im Einzelfall abweichende Entscheidungen zu treffen:
Bundesligen – BKV-Sportwart
Regionalligen / -klassen – zuständiger Regionalwart
Kreisspielklassen – zuständiger KFA-Sportwart
- Die allgemein geltenden Hygieneregeln sind auch im Rahmen des Spielbetriebes zwingend einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln und das Vermeiden des direkten Körperkontaktes (Händeschütteln).
- Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sind ab sofort bei den Punktspielen generell keine Zuschauer zugelassen.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. notwendige Begleitpersonen) ist die Genehmigung der o. g. Verantwortlichen einzuholen, die wiederum die Vereine im Vorfeld informieren. Zutritt ist ebenfalls Funktionären des BKV für ihren zuständigen Spielbereich zu gewähren.
Im Namen des Präsidiums und des Sportausschusses
Michael Dümke
Präsident